AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte von Hinel-Design – Judith Hinel, nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt, mit ihrem Vertragspartner, nachfolgend „Kunde“ genannt.

1.2 Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Kunden schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb von vier Wochen schriftlich Widerspruch erhebt.

 

2. Zustandekommen eines Vertrages

2.1 Ein Vertrag zwischen Auftragnehmer und Kunde kommt durch die Auftragsbestätigung eines Angebotes oder einer Aufwandseinschätzung / eines Kostenvoranschlags zustande. Die Zusage kann schriftlich (E-Mail, Post) oder mündlich (telefonisch, persönlich) erfolgen.

 

3. Urheberrecht und Nutzungsrechte

3.1 Alle Websites, Texte, (selbstgemachte) Fotos und Konzepte des Auftragnehmers unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Sie sind ausschließlich für den Kunden bestimmt und bleiben bis zur vollständigen Vergütung Eigentum des Auftragnehmers. Die Websites, Texte, Fotos und Konzepte des Auftragnehmers dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung, auch von Teilen, ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt den Auftragnehmer, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen.

 

4. Datenschutz

4.1 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages benötigte Daten gespeichert, und – ausschließlich, wenn es für die Erfüllung des Vertrages notwendig ist – an Dritte übermittelt werden.

4.2 Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, den Kunden zu informieren, wenn Aufträge oder Teilaufträge von Dritten durchgeführt werden sollen. Dies gilt nicht, wenn eine Verschwiegenheit vereinbart wurde.

4.3 Dem Auftragnehmer ist gestattet, den Auftrag bzw. Kunden in seinem öffentlichen Portfolio zu führen. Bei der Erstellung von Websites verpflichtet sich der Kunde, für die Dauer von einem Jahr und sichtbar im Footer eine Referenz mit Link auf Texte&Websites und Kooperationspartner zu führen (Mit ♥ erstellt von Hinel-Design und Texte&Websites).

 

5. Vergütung und Preise

5.1 Angebote basieren auf Aufwandseinschätzungen nach Stunden- bzw. Tagessatz oder festen Preisbausteinen. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, beträgt der Stundensatz 50 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer und der Tagessatz 400 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer.

5.2 Vor Auftragsbeginn ist vom Kunden eine Sicherheitsleistung in Höhe von 30% des Angebots zu zahlen. Die Restzahlung erfolgt nach festgelegten Tranchen, wobei die letzte Tranche nach Abschluss des Auftrages fällig wird.

5.3 Bei Support und Wartung von Websites erstellt der Auftragnehmer eine Rechnung ab einer Nettosumme von 200€, spätestens jedoch monatlich.

5.4 Sollte sich bei laufender Arbeit abzeichnen, dass sich der Aufwand einer Aufgabe oder Teilaufgabe – durch den Auftragnehmer unverschuldet – erhöht, informiert er den Kunden unverzüglich und bespricht das weitere Vorgehen.

5.5 Der Auftragnehmer kann keine fehlerfreie Funktionalität von Themes und Plugins garantieren, die von Drittanbietern stammen (z.B. von ThemeForest, CodeCanyon oder dem Plugin-Verzeichnis).

5.6 Alle Leistungen, die über das Angebot / den Auftrag nicht abgedeckt sind, werden zum vereinbarten Stundensatz durchgeführt.

5.7 Rechnungen sind durch den Kunden innerhalb von 14 Tagen zu zahlen. Bei Zahlungsverzug behält sich der Auftragnehmer vor, die Arbeiten bis zum Zahlungseingang zu pausieren. Bei mehrfachem Zahlungsverzug behält er sich vor, die Zusammenarbeit zu beenden.

5.8 Die erbrachten Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung das Eigentum des Auftragnehmers. Der Kunde besitzt keine Rechte daran, bis das Honorar beim Auftragnehmer eingegangen ist.

5.9 Einwände wegen Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit eines Rechnungsabschlusses hat der Kunde innerhalb von zwei Wochen nach dessen Zugang schriftlich zu erheben. Das Unterlassen rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung.

 

6. Fälligkeit der Vergütung

6.1 Die Vergütung ist nach Ablieferung des Werkes innerhalb von 10 Arbeitstagen fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist bei Abnahme der ersten Teillieferung eine Teilvergütung in Höhe des Teils der Gesamtvergütung zu zahlen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, 30 Prozent der Gesamtvergütung als Vorschuss bei Auftragserteilung als Sicherheit zu verlangen.

 

7. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten

7.1 Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Entwürfen, Texten und Websites werden nach Zeitaufwand zum oben beschriebenen Stundensatz gesondert berechnet.

7.2 Der Auftragnehmer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen (Fotografen, Grafiker, Software-Entwickler und ähnliche) im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Texter entsprechende Vollmacht zu erteilen.

7.3 Soweit Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftragnehmers abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Kunde, den Auftragnehmer im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.

7.4 Kosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.

 

8. Eigentumsvorbehalt

8.1 An Entwürfen und Texten werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.

8.2 Die Versendung der Arbeiten erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Kunden.

8.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, an Texten, die mit mindestens 1800 Zeichen inklusive Leerzeichen im Internet veröffentlicht werden, eine (im Frontend nicht sichtbare) VG-Wort Zählmarke anzubringen.

 

9. Korrektur

9.1 Vor Ausführung der Vervielfältigung (Printmedien) sind dem Auftragnehmer Korrekturmuster vorzulegen.

9.2 Die Produktionsüberwachung durch den Auftragnehmer erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung.

9.3 Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Kunde dem Auftragnehmer mindestens 3 einwandfreie Belege unentgeltlich. Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung (auch als Referenz auf der eigenen Website) zu verwenden.

 

10. Haftung

10.1 Der Kunde haftet für die Inhalte auf seiner Website. Für vom Kunden beauftragte Veröffentlichungen sind nur Texte und Bilder zur Veröffentlichung zur Verfügung zu stellen, an denen ein entsprechendes Nutzungsrecht besteht.

10.2 Schadensersatzansprüche gegen den Auftragnehmer sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Auftragnehmers selbst oder dessen Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Schadensersatz beträgt drei Jahre und beginnt mit dem Zeitpunkt, an dem die Schadensersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist.

10.3 Der Auftragnehmer haftet für entstandene Schäden an ihm überlassenen Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts etc. nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

10.4 Sofern der Auftragnehmer notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen des Texters. Der Auftragnehmer haftet nur für eigenes Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

10.5 Der Auftragnehmer lässt vor der Veröffentlichung die Texte und oder Websites vom Auftraggeber auf sachliche und formale Richtigkeit überprüfen und genehmigen. Mit der Genehmigung geht die Haftung für die sachliche und formale Richtigkeit der Texte und oder Websites auf den Auftraggeber über.

10.6 Der Auftragnehmer übernimmt keine rechtliche Prüfung der Texte und oder Websites. Er haftet nicht für die rechtliche Zulässigkeit und die markenrechtliche Eintragungsfähigkeit seiner Arbeiten.

10.7 Für alle weiteren Schadensersatzansprüche gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches.

 

11. Abnahme

11.1 Abgelieferte Arbeiten und Leistungen sowie sämtliche sonstige Tätigkeiten gelten als abgenommen, wenn der Auftraggeber sie in irgendeiner Weise verwendet, die Rechnung bezahlt oder die Abnahme erklärt. Erfolgt keine Abnahme, so gelten die abgelieferten Arbeiten und Leistungen nach einer Frist von 14 Tagen als freigegeben.

11.2 Beanstandungen offensichtlicher Mängel sind innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich beim Auftragnehmer geltend zu machen und ihm eine angemessene Frist zur Nachbesserung einzuräumen.

11.3 Unwesentliche Abweichungen berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme, ebenso wenig neue konzeptionelle oder inhaltliche Überlegungen auf Kundenseite nach Auftragserteilung.

11.4 Alle anderen Mängel verjähren in einem Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

 

12. Auftragserfüllung

12.1 Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Kunde nach einer Korrekturphase bzw. der Freigabe von Konzeption und Text Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Auftragnehmer behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

12.2 Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, so kann der Auftragnehmer eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.

12.3 Wenn der Kunde für Arbeiten benötigte Daten wie Zugangsdaten, Inhalte, Informationen oder Freigaben verspätet liefert, kann der Auftragnehmer eine Fertigstellung zum vereinbarten Termin nicht garantieren.

12.4 Der Kunde versichert, dass er zur Verwendung aller dem Auftragnehmer übergebenen Vorlagen berechtigt ist, insbesondere die erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungsrechte hat. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Kunde den Auftragnehmer von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

 

13. Künstlersozialkasse

13.1 Der Auftragnehmer weist darauf hin, dass Unternehmen, die regelmäßig kreative Leistungen einkaufen, gesetzlich verpflichtet sind, eine prozentuale Abgabe der in Rechnung gestellten Kreativleistung an die Künstlersozialkasse zu leisten – und zwar unabhängig davon, ob der/die Kreative Mitglied in der Künstlersozialkasse ist oder nicht. Die KSK ermöglicht es u. a., dass Kreative weitaus moderatere Stundensätze anbieten können als bspw. Handwerker oder andere freiberufliche Dienstleister, wie z. B. Steuerberater oder Rechtsanwälte. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Steuerberater oder unter www.kuenstlersozialkasse.de

 

14. Schlussbestimmungen

14.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland

14.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist ausschließlich der Sitz des Auftragnehmers.

14.3 Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.

 

15. Salvatorische Klausel

15.1 Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und die den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwiderläuft.

 

Stand: 15.11.2022